•  
  •  

Kosten


Ab 1.7.2022 können psychologische PsychotherapeutInnen mit den Krankenkasse über die Grundversicherung abrechnen:

Eine psychologische Psychotherapie können HausärztInnen und psychiatrische FachärztInnen für vorerst 15 Stunden anordnen und die PsychotherapeutInnen können ihre Arbeit direkt mit den Kassen abrechnen. Die Anordnung kann für weitere 15 Stunden wiederholt werden. Soll die Therapie danach weitergeführt werden, müssen die PatientInnen von einem psychiatrischen Facharzt oder Fachärztin gesehen werden. Einmalig kann von ÄrztInnen aller Fachrichtungen eine psychologische Notfalltherapie von 10 Stunden angeordnet werden.

Für die Grundversicherung erfolgt die Rechnungsstellung über die Ärztekasse.

Bei Selbstzahlern vereinbaren wir die Höhe des Honorars im Erstgespräch. Es berücksichtigt die Empfehlungen der Berufsverbände.